Zuschreibung
Eine Zuschreibung ist die bilanzielle Erfassung der Wertsteigerung eines Vermögensgegenstandes (z.B. Kurs von Aktien steigt). Sie führt zu einem Ertrag. Anschaffungs- bzw. Herstellungskosten bilden die Obergrenze der Zuschreibung (§253 Abs. 1 HGB). Das Gegenstück zur Zuschreibung ist die Abschreibung. In folgendem Video erkläre ich das Begriffspaar: