Grundsätze ordnungsmäßiger Buchführung & Bilanzierung

Die Grundsätze ordnungsmäßiger Buchführung (GoB) haben das Ziel, Transaktionen, d.h. Geschäftsvorfälle wie z.b. den Kauf einer Maschine, zu dokumentieren. Dabei soll diese Dokumentation sowohl den formellen GoB (Klarheit und Übersichtlichkeit; §239 Abs. 2 HGB) als auch den materiellen GoB (Vollständigkeit und Richtigkeit) genügen.

Daneben existieren zudem die sogenannten Grundsätze ordnungsmäßiger Bilanzierung (GoBil), die das Ziel haben, im Rahmen des Jahresabschlusses eine Information über das Vermögen und Kapital eines Unternehmens zu liefern. Hierbei lassen sich Allgemeine, Ansatz- und Bewertungsgrundsätze voneinander unterscheiden. Mehr über diese Grundsätze erfährst du in dem folgendem Video.

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