Bilanzierung von Forderungen und Verbindlichkeiten

Eine Forderung bezeichnet den rechtlichen Anspruch auf eine zukünftige Einzahlung. Beispielsweise erhält eine Bank bei Ausgabe eines Kredites den rechtlichen Anspruch, dass der Kreditnehmer das Geld zu einem späteren Zeitpunkt wieder zurückzahlt.

Diese Forderung muss auf der Aktivseite im Umlaufvermögen bilanziert werden, wobei die erstmalige Bilanzierung (auch Zugangsbewertung genannt) zu den Anschaffungskosten (Nennwert) erfolgt. Am Bilanzstichtag erfolgt dann eine Prüfung der Werthaltigkeit und ggf. eine Abschreibung, wenn sich der Wert der Forderungen vermindert hat (Niederstwertprinzip).

Das Gegenstück zur Forderung ist die Verbindlichkeit. Diese bezeichnet die Pflicht zur zukünftigen Auszahlung. Beim oben genannten Beispiel hat der Kreditnehmer die Pflicht, den Kreditbetrag zum vereinbarten Termin zurückzuzahlen. Verbindlichkeiten werden auf der Passivseite der Bilanz als Bestandteil des Fremdkapitals verbucht, wobei die Bilanzierung zum Erfüllungsbetrag (Rückzahlungsbetrag) erfolgt.

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